Zwangsversteigerungen - Wir beraten Sie zu Immobilien Angeboten!
Was tun, wenn Ihre Immobilie zwangsversteigert werden soll? Es gibt verschiedene Gründe, warum plötzlich ein Verlust des Eigenheims drohen kann. Allerdings ist die Lage nicht aussichtslos, wenn man sich frühzeitig um mögliche Lösungen bemüht, die Zwangsversteigerungen abwenden können.
Oft sind es finanzielle Probleme, die eine Zwangsversteigerung einleiten. Können aktuelle Verbindlichkeiten bei Banken und andere Schulden nicht mehr bedient werden, müssen Immobilieneigentümer schnellstmöglich aktiv werden.
Wer frühzeitig handelt, kann unter Umständen die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens durch die Bank oder andere Gläubiger verhindern. Besprechen Sie mit dem zuständigen Bank- oder Kreditinstitut insbesondere folgende Themen:
Beim Nachverhandeln ist man von der Bereitschaft des Darlehensgebers abhängig. Zusätzlich empfiehlt es sich die eigene finanzielle Situation zu optimieren:
Haben Bank oder Kreditinstitutbereits bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren beantragt, muss das zuständige Amtsgericht dessen Einleitung prüfen. Der Schuldner wird gem. § 30 ZVG mit einer Rechtsbelehrung davon in Kenntnis gesetzt, dass er binnen 2 Wochen (Notfrist) eine einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen kann. Kann in einer sich daran anschließenden Anhörung glaubhaft versichert werden, dass die fälligen Forderungen binnen 6 Monaten vom Schuldner erbracht werden können, wird das Verfahren gegebenenfalls ausgesetzt.

>> Wichtiger Hinweis: Konsultieren Sie unbedingt einen Rechtsbeistand, der Sie individuell zu Ihrem Fall berät.
Bevor eine Zwangsversteigerung droht, sollte man sich auch eingehend über die Möglichkeit des so genannten freihändigen Verkaufs der Immobilie informieren. Auf diesem Weg kann der erzielte Erlös zur Schuldenrückzahlung beitragen und den finanziellen Engpass unter Umständen besser deckeln als eine Zwangsversteigerung der Immobilie.
Bildquelle: Flickr.com - woodleywonderworks, my neighborhood, CC BY 2.0