Zwangsversteigerungen - Wir beraten Sie zu Immobilien Angeboten!
Die gesetzliche Grundlage für ein Zwangsversteigerungsverfahren bildet das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, welches mit ZVG abgekürzt wird.
Falls Sie eine Eigentumswohnung im Blick haben, ist weiterhin das Wohneigentumsgesetz, mit vollem Namen Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht.
Der erste Teil beschäftigt sich direkt mit dem Wohnungseigentum, genauer der Begründung von Wohneigentum, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der Verwaltung und dem Wohnungserbbaurecht. Der zweite Teil geht auf das Dauerwohnrecht, der dritte auf die Verfahrensvorschriften ein und der vierte und letzte Teil enthält ergänzende Bestimmungen.
>> Zum Gesetzestext: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Darüber hinaus berühren aber noch eine Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen das Thema Zwangsversteigerung, darunter: