Zwangsversteigerungen - Wir beraten Sie zu Immobilien Angeboten!
Informieren Sie sich im Vorfeld zunächst über die Immobilie, die Bedingungen der Versteigerung, den Ablauf der Zwangsversteigerung, die rechtliche Situation und die Finanzierung Ihres Vorhabens.
Im Regelfall gehört zu einem Gebäude auch das Grundstück, auf welchem es gebaut wurde. Dies stellt sicher, dass das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude den gleichen Eigentümer haben. Im juristischen Sinne handelt es sich bei dem Objekt einer Zwangsversteigerung also um ein unbebautes oder bebautes Grundstück.
Die Ausnahmen von dieser Regel stellen das Erbbaurrecht und das Gebäudeeigentum aus DDR-Zeiten dar. In diesen Fällen kann es sein, dass es für das Grundstück und dem zugehörigen Gebäude zwei verschiedene Eigentümer gibt. Ersteigern Sie ein solches Objekt, erwerben Sie kein Grundeigentum, sondern lediglich Rechte an diesem Grundstück, die Ihnen die Bebauung und Nutzung des Gebäudes und Grundstückes erlauben. Für die Versteigerung solcher Objekte gelten Besonderheiten!
Das Wohnungseigentum genießt ebenfalls eine rechtliche Sonderstellung. Es bezeichnet das Eigentum an einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes mit weiteren Wohnungen. Es handelt sich also um ein Grundstück mit einem Gebäude, dessen Wohnungen verschiedenen Eigentümer zugeordnet werden. An den Gebäudeteilen, die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmt sind, hat jeder der Wohnungseigentümer Miteigentum.
Mit einem Sondernutzungsrecht kann einem Wohnungseigentümer das alleinige Nutzungsrecht an Gebäudeteilen und Flächen zugeschrieben werden. Wie Sie sehen, können die rechtlichen Beziehungen einer solchen Gemeinschaft von Wohnungseigentümern sehr kompliziert sein. Planen Sie also die Ersteigerung einer Eigentumswohnung, sollten Sie sich besonders gut informieren. Die genauen Einzelheiten zu den Rechtsbeziehungen erfahren Sie aus dem Grundbuch, der Teilungserklärung sowie aus der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer und ihren Beschlüssen. Das Verfahren zur Versteigerung von Eigentumswohnungen ist im Wesentlichen mit der eines Grundstücks identisch.
Die Durchführung einer Zwangsversteigerung übernimmt das Amtsgericht, das aufgrund der Lage des Grundstücks die Zuständigkeit dafür erhält. In regelmäßigen Abständen finden die Versteigerungen meist im Sitzungssaal des zuständigen Amtsgerichtes statt, manchmal aber auch in einem anderweitigen Amtsraum (z.B. im Rathaus), der sich vor Ort befindet.
Die Termine von Versteigerungen werden regelmäßig von den Gerichten veröffentlicht. Bekannt gegeben werden sie etwa 8, spätestens aber 6 Wochen vor dem Termin. Die Versteigerungstermine erhalten Sie über:
Das Verfahren zur Zwangsversteigerung leitet von der Antragsstellung bis zur Verteilung des Erlöses ein Rechtspfleger. Er ist mit allen Besonderheiten des Objektes vertraut und kann Ihnen wichtige Hinweise zum Verfahren geben.