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  • Tipps für die Abwendung einer Zwangsversteigerung

    3. Juni 2013
  • Viele träumen von den eigenen vier Wänden, doch durch Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit kann die Finanzierung des eigenen Traumhauses schnell in Schieflage geraten. Während solche Schicksalsschläge leider Gottes unvorhersehbar sind, können Fehler bei der Finanzierungsplanung als eine weitere Ursache für Schulden bei der Bank und damit für eine drohende Zwangsversteigerung vermieden werden. Im folgenden Beitrag lesen Sie Tipps und Hinweise, wie sie Finanzierungsengpässe vorbeugen und was Sie tun können, wenn eine Zwangsversteigerung des Hauses droht.

    Tipps für die Planung der Immobilienfinanzierung

    Ab welchem Einkommen kann man überhaupt davon ausgehen, dass der Traum vom eigenen Haus tatsächlich realisierbar ist? Häufig liest man von einem Nettoeinkommen von mindestens 2.500 Euro pro Monat. Allerdings kann dieser Wert nur zur Orientierung dienen, da die individuelle Lebens- und Finanzsituation von Person zu Person höchst unterschiedlich gestaltet ist.

    Spielt man ernsthaft mit dem Gedanken, für sich und seine Familie ein Haus zu kaufen, dann sollte man sich schon vor der Unterzeichnung eines Darlehensvertrages die Frage stellen, wie viel vom monatlichen Einkommen für die Tilgung und die Zinsen aufgebracht werden können. Immerhin bindet ein Immobilienkredit einen großen Teil der eigenen finanziellen Kräfte für mehr als 10 Jahre.

    Deswegen sollte man sich auch über seine anderen persönlichen, familiären und beruflichen Ziele bewusst und über deren voraussichtlichen Kosten im Klaren sein. Gerade bei jungen Personen kann es ratsam sein, den Traum vom eigenen Haus zu vertagen und sich lieber den Kinderwunsch erfüllen.

    Familienplanung, Altersvorsorge, Miete, Hobbys, Ausbildungsunterstützung für die Kinder, Urlaub u.s.w. – das sind nur einige Stichworte, die den selbst gewählten Lebensstandard ausmachen – und damit auch die Höhe des für die Kreditrückzahlung zur Verfügung stehenden Monatsbetrags. Dieser sollte maximal 45 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen.

    Bezüglich der Höhe der Tilgungsrate sind 2 Prozent bei langer Zinsbindung optimal – angesichts des gegenwärtigen Rekordtiefs der Zinssätze sollte der Zinssatz solang wie möglich festgeschrieben werden. Mehr Flexibilität versprechen außerdem vertraglich zugesicherte Rechte wie Sondertilgung und Tilgungswechsel.

    Während der Tilgungsphase ist dann eine hohe Disziplin in allen finanziellen Angelegenheiten ein unbedingtes Muss. Kostspielige Spontankäufe sollte man sich nach Möglichkeit verkneifen.
    Wenn die Zwangsversteigerung der Immobilie drohtKommt es durch die Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände dennoch zur finanziellen Krise gilt die Regel: Je früher man das Problem angeht, desto niedriger fällt der Schuldenberg aus. Den Kopf in den Sand zu stecken, verschlimmert die persönliche Situation nur noch mehr. Stattdessen sollte man möglichst frühzeitig den Kontakt zu den Gläubigern suchen. Idealerweise schon in dem Moment, in dem klar wird, dass der Kredit – aus welchen Grund auch immer – nicht mehr bedient werden kann. Hier können dann in einem gemeinsamen Gespräch neue Tilgungs- bzw. Stundungsvereinbarungen getroffen werden.

    Auch der Gang zu einer Schuldnerberatung empfiehlt sich, um eine realistische Perspektive auf die eigene Situation zu erlangen sowie gemeinsam mit unabhängigen Experten mögliche Handlungsschritte zu besprechen und zu planen. Hier werden alle Ausgaben genau analysiert und auf ihre Notwendigkeit überprüft sowie die eigenen Prioritäten neu bewertet. Auch durch die Vermietung von einzelnen Räumen können zusätzliche finanzielle Einnahmen für den Schuldenabbau gewonnen werden.

    Wächst der Schuldenberg trotz aller Maßnahmen dennoch weiter, kann eine drohende Zwangsversteigerung nur noch abgewendet werden, indem man – im Einvernehmen mit der Bank – selbst einen Käufer für das Haus findet oder einen Makler damit beauftragt. Denn eine Zwangsversteigerung bedeutet immer auch, dass die Immobilie unter Wert verkauft wird – oftmals zwischen 70 und 50 Prozent unter dem festgestellten Verkehrswert. Für den schuldnerischen Eigentümer bedeutet dies höchstwahrscheinlich, dass er Trotz des Verkaufserlöses immer noch auf einen hohen Berg an Restschulden sitzt.

    Das Schwierigste an diesem Schritt dürfte sein, dass der Eigentümer die schwere Entscheidung rechtzeitig fällt. Denn nicht bei jeder Immobilie lässt sich sofort ein Kaufinteressent finden. Oft dauert es mehrere Monate oder gar über ein Jahr bis das Traumhaus seinen Eigentümer wechselt. Die Schulden wachsen während dieser Zeit weiter an. Mitunter gewährt die Gläubigerbank für eine gewisse Übergangszeit eine Aussetzung der Kredittilgung.

    Wenn die Zwangsversteigerung eingeleitet wurdeSollte die Gläubigerbank bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet haben, besteht für den schuldnerischen Immobilienbesitzer noch die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen den Zwangsversteigerungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichtes einzureichen bzw. eine einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens beantragen. Allerdings muss er hierfür glaubhaft darlegen, dass er die Tilgungsrückstände bei seiner Gläubigerbank innerhalb der nächsten sechs Monate begleichen kann.