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  • Informationen zum Energieausweis

    24. Juli 2008
  • Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist der so genannte Energieausweis Pflicht für alle Gebäude, die vermietet, verkauft oder verpachtet werden und vor sowie einschließlich 1965 erbaut wurden. Ab dem 1. Januar 2009 wird dies auch die danach erbauten Häuser betreffen.

    Mit dem Energieausweis bezweckt man zum einen, dass Miet- und Kaufinteressierte die voraussichtlichen Energiekosten eines Objektes genauer abschätzen können. Zum anderen sollen die Eigentümer von Immobilien dazu angeregt werden, Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes verringern. Entsprechende Vorschläge stehen mit in dem Dokument.

    Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Haus, nicht nur für einzelne Wohnungen erstellt. Er gibt an, wie viel Energie bei einer durchschnittlichen Nutzung für das Lüften, Heizen und der Warmwasserbereitung verbraucht wird. Als Bemessungsgrundlage dienen entweder die nutzungsunabhängigen technischen Daten der Heizungsanlage sowie der Bausubstanz (Bedarfsausweis) oder die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre (Verbrauchsausweis).  Bei dem letztgenannten Modell hängt das Ergebnis also von den individuellen Heizgewohnheiten des Vormieters ab.

    Beide Ausweistypen sehen sich sehr ähnlich, so dass der Miet- bzw. Kaufinteressierte genau hinschauen muss.Auf dem Energieausweis wird die Energieeffizienz eines Hauses mit den drei Ampelfarben (grün – hohe Effizienz, rot – niedrige Effizienz) angegeben. Außerdem führt er zur Orientierung auch Vergleichswerte auf. Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises trägt allein der Hauseigentümer, der sie auch nicht an die Mieter abwälzen darf.

    Ein Verbrauchsausweis ist für 25 bis 100 Euro, ein Bedarfsausweis dagegen für 200 bis 800 Euro zu haben. Der Hauseigentümer hat in den meisten Fällen die freie Wahl, welche Ausweisvariante er nimmt. Der Bedarfsausweis ist jedoch bereits seit 2002 ein Pflichdokument für alle neu erbauten Häuser, seit 1. Juli zudem auch für alle energetisch unsanierten Häuser mit bis zu 4 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde.

    Weitere nützliche Informationen zum Energieausweis sowie eine Datenbank aller Aussteller im Bundesgebiet finden Sie auf der Homepage: http://www.dena-energieausweis.de/.