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  • Günstige Zwangsversteigerungsimmobilien nicht blauäugig kaufen

    5. Dezember 2012
  • Insgesamt gesehen ist die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland zwar rückläufig, doch gibt es in manchen Regionen immer noch viele Menschen, die vor der Zwangsversteigerung ihrer Eigentumswohnung oder Immobilie stehen. So individuell ihre Schicksale sind, so vielfältig sind auch die Gründe für den geplatzten Traum.

    Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, den Verlust des Arbeitsplatzes bzw. das Scheitern der Selbständigkeit, Trennung vom Ehepartner – das sind nur einige der möglichen Auslöser dafür, dass eine Immobilienfinanzierung schnell in die Schieflage geraten kann. Doch während man vor solchen Schicksalsschlägen kaum gefeit ist, stellt ein Scheitern auf Grund einer allzu blauäugigen Finanzierungsplanung und unzureichenden Kreditberatung ein vermeidbares Risiko dar.

    Von einer Nachlässigkeit bei der Immobilienfinanzierung kann man vor allem dann sprechen, wenn von Anfang an die wichtigsten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder vor dem Kauf einer Zwangsversteigerungsimmobilie die grundlegenden Schritte nicht wahrgenommen werden. So ist etwa einer Person, der im Monat ein Nettoeinkommen von weniger als 2.500 Euro zur Verfügung steht, vom Erwerb einer Immobilie dringend abzuraten, auch wenn manch verlockendes Kreditangebot dies möglich erscheinen lässt. Auch sollte man sich über seine persönliche Situation im Klaren sein, etwa ob die Kinderplanung bereits abgeschlossen ist oder ob die Kinder nach dem Schulabschluss ein Studium aufnehmen werden, dass finanziert werden muss.

    Das A und O einer Finanzierungsplanung für einen Immobilienkauf ist natürlich, die Immobilie und ihren Zustand haargenau zu kennen. Kaufen Sie keinesfalls eine Immobilie ungesehen und allein auf der Grundlage von Glauben und Vertrauen in Ihren Berater, selbst wenn es sich hierbei um den allerbesten Freund handelt, der zufällig auch Bankangestellter oder Immobilienmakler ist.

    Im Falle einer vor der Zwangsversteigerung stehenden Immobilie ist eine Innenbesichtigung jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Da Interessierte hierfür keinen rechtlichen Anspruch besitzen, benötigen sie die Erlaubnis des Eigentümers bzw. Besitzers, die entsprechende Wünsche allerdings ablehnen kann. Nachfragen lohnt sich aber in jedem Fall, denn manchmal kann die Gläubigerbank oder ggf. der zuständige Zwangsverwalter einen Termin für die Besichtigung vermitteln.

    Wem die Möglichkeit einer Immobilienbesichtigung eingeräumt wird, sollte diesen Termin am besten in Begleitung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten wahrnehmen, da dieser Baumängel leichter erkennt und ggf. Ideen für etwaige Umbaumaßnahmen geben kann. Weitere Informationsquellen über die Immobilie finden Interessierte im Grundbuchauszug, im Gutachten des zuständigen Amtsgerichts, das zur Verkehrswertermittlung herangezogen wird, ebenso können Gespräche mit der Hausverwaltung, dem betrauten Makler und der Gläubigerbank wertvolle Informationen über Nebenkosten etc. zu Tage fördern.

    Der bauliche Zustand einer Immobilie ist die Basis für die gesamte Kostenberechnung und damit letztendlich auch für die Höhe des Kredits, den man zur Finanzierung des Immobilienkaufs aufnimmt. Denn neben dem Kaufpreis und den Nebenkosten, welche durch den Erwerb einer Immobilie entstehen (darunter  zum Beispiel die Kosten für den Notar, den Grundbucheintrag sowie die Maklergebühren) und etwa fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen umfassen, können die Kosten für erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Gesamtkosten rasant in die Höhe treiben. Gerade bei Zwangsversteigerungsimmobilien, die für einen vergleichsweise niedrigen Kaufpreis zu haben sind, können diese Mehrkosten in manchen Fällen sogar 100.000 Euro betragen.