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  • Gerichtsurteil über die Bewertung von Immobilien

    9. August 2008
  •  Das Oberlandesgericht Rostock hatte vergangenen Monat ein Urteil über die Bewertung einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung gefällt. Wie das Internetportal versteigerungspool.de am 25. Juli 2008 berichtete, wurde entschieden, dass das Verkehrswertgutachten nur die Bedeutung einer Schätzung des Marktwertes zukommt.

    Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil noch einmal, dass der beauftragte Sachverständige nicht für die Feststellung von Baumängeln verantwortlich ist. Diese werden wie bisher auch lediglich entsprechend der Wertermittlungsverordnung berücksichtigt. Die Richter begründeten ihr Urteil mit den Schwierigkeiten, die mit dem Verfahren der Zwangsversteigerung verbunden sind.

    Zum Beispiel darf der zuständige Gutachter wie auch die Interessenten selbst die Immobilie ohne Zustimmung des Eigentümers nicht betreten, so dass er sein Gutachten nur auf Grund der äußeren Erscheinung abgeben kann. Außerdem ist ihm wegen der knappen Zeit, die ihm zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens eingeräumt wird, eine umfangreiche Bewertung nicht möglich. Für diejenigen also, die beabsichtigen, als Bieter an einer Versteigerung teilzunehmen, bleibt weiterhin das Risiko bestehen, den genauen Zustand der Immobilie und somit auch die tatsächlichen Gesamtkosten, die der Erwerb der Immobilie mit sich bringt, nicht zu kennen.