• Zwangsversteigerungen - Wir beraten Sie zu Immobilien Angeboten!

  • Auswege aus der Schuldenfalle

    24. Mai 2008
  • Da der Kauf einer Immobilie mit großen Summen verbunden ist, kann der Traum von den eigenen vier Wänden beispielsweise im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit schnell zerplatzen und man bleibt auf einem großen Berg Schulden sitzen. Eine Zwangsversteigerung ist dann oft der letzte Ausweg für einen verschuldeten Eigentümer, aber auch für die Bank, die ihm den Kauf der Immobilie mit Hilfe eines Kredits finanziert hat. Dabei muss es nicht immer so weit kommen, da es einige Möglichkeiten gibt, diesen Ernstfall zu vermeiden. Oft ist die emotionale Belastung der Schuldner auf Grund des persönlich Scheiterns und des Schamgafühls so groß, dass sie meinen, an ihrem Schicksal nichts ändern zu können und deswegen in eine Passivität verfallen. Dabei ist es gerade jetzt wichtig, aktiv zu werden und die verbleibenden Möglichkeiten zu nutzen, um das Schlimmste abzuwenden.

    Der erste Weg sollte deswegen immer zu einer professionellen Schuldnerberatung führen, die beispielsweise von der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas und dem Diakonischen Hilfswerk angeboten werden. Als zweites ist es wichtig, mit der Bank offen zu sprechen, damit sie den Handlungswillen des Schuldners zur Lösung des Problems erkennt und somit zu möglichen Zugeständnissen bereit ist. Wer aus Angst die Briefe der Bank ungeöffnet lässt, verschiebt seine Probleme nur und verschlimmert sie zusätzlich. Der Bank sollte die eigene finanzielle Situation offen dargelegt und Sparmaßnahmen aufgezeigt werden, zum Beispiel indem Handyverträge gekündigt und Zeitungsabonnements abbestellt werden. Denn das ernsthafte Bemühen zeigt sich am ehesten im radikalen Sparen. In Gesprächen mit der Bank sollte über die Stundung der Zinsen verhandelt werden.

    Dafür ist es notwendig, der Bank glaubwürdig zu vermitteln, dass die Fortsetzung der Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder möglich sein wird. Auch über die Möglichkeit, der Herabsetzung der Monatsraten entsprechend des bereitstehenden Einkommens sowie der vorübergehenden Aussetzung der Tilgungen bei weiterer Zinsfortzahlung kann gesprochen werden. Für einen Schuldner besteht schließlich auch die Möglichkeit, einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung zu stellen. Dieser muss spätestens zwei Wochen nach der Zustellung des Anordnungsbeschlusses beim Amtsgericht eingegangen sein.

    Ein solcher Antrag ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn der Schuldner den Nachweis darüber erbringen kann, die Forderungen der Gläubiger innerhalb der nächsten sechs Monate zu begleichen. Außerdem werden die Gläubiger vor der Entscheidung angehört. Wird der Antrag beispielsweise mit der Auflage von Ratenzahlungen bewilligt, wird das Verfahren der Zwangsversteigerung für höchstens sechs Monate eingestellt.