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  • ZVG Umfrage des DDIV gestartet

    28. April 2016
  • Alle in der Immobilienverwaltung Tätigen ruft der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) aktuell zu einer Umfrage zum Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) auf. Dabei geht es insbesondere um individuelle Erfahrungen mit dem bereits knapp 130-jährigen Gesetzestext, der bisher nur marginal verändert wurde.

    Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (kurz ZVG) ist eine wesentliche Grundlage für den Umgang mit Immobilien Zwangsversteigerungen. Der DDIV widmet sich mit seiner bis zum 27. Mai 2016 angekündigten Umfrage auch der Fragestellung, inwiefern der Gesetzgeber mit den im ZVG verankerten Normen auch erfolgten Weiterentwicklungen im Laufe der Jahre gerecht werden kann.

    In der Online-Umfrage des DDIV werden Informationen zu folgenden Themenbereiche und der jeweiligen Anwendung des Gesetzes erfragt:

    Mit den insgesamt 11 Fragen will der Verband insbesondere aktuelle Erkenntnisse zum Umgang mit Hausgeldansprüchen und im Falle von Zwangsversteigerungen zur Befriedung und Ablösung gewinnen. Weitere Themenschwerpunkte sind Eigentümerwechsel, Vorschusszahlungen und Zwangshypotheken für Hausgeldforderungen.

    Interessierte können sich dem Online-Fragebogen bis zum 27. Mai 2016 hier bearbeiten:
    www.ddiv.de/zvg

    Die Daten werden selbstverständlich anonymisiert aufgenommen und analysiert. Über die Ergebnisse der Umfrage wird Immo-Zwangsversteigerung.com zu gegebenem Zeitpunkt in den aktuellen Meldungen zur Immobilien Zwangsversteigerung berichten.

    Quelle: Pressemitteilung