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  • Startschwierigkeiten bei der Energieausweispflicht

    6. September 2008
  • Seit Juli diesen Jahres besteht für Hauseigentümer die Pflicht, einen Energieausweis für ihre Immobilie ausstellen zu lassen, sofern diese vor 1965 erbaut und bezugsfertig wurde. Mit Beginn des Jahres 2009 soll er dann für alle Immobilienbesitzer verpflichtend sein. Mietinteressenten sollen auf diese Weise besser über die Energieeffizienz des Hauses und die voraussichtlichen Heizkosten ihrer zukünftigen Wohnung informiert werden. Zukünftig soll der Energiebedarf eines Hauses möglichst ein Auswahlkriterium für Mietinteressenten sein, um die Hausbesitzer zu Sanierungen zu animieren.Um den Start der Energieausweispflicht zu beobachten, führte der Berliner Mieterverein in den Monaten Juli und August einen Praxistest durch. In seinem Auftrag meldeten sich zehn Personen auf insgesamt 167 Berliner Wohnungsangebote, die in Zeitungen sowie auf entsprechenden Internetseiten von Vermietern und Maklern veröffentlicht wurden. Allgemein stellte sich bei der Auswertung heraus, dass die Mitarbeiter der Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen häufig keine genauen Angaben über die Wohnungen machen konnten. Beispielsweise konnten sie auf die Frage nach dem Baujahr erst nach Rückfragen Auskunft geben.Bezüglich des Energieausweises stellte sich heraus, dass 38 Prozent der Befragten über den Energieausweis nichts wussten bzw. 34 Prozent erst nach genauer Nachfrage sagten, dass es diesen gebe oder er noch nicht fertig sei. Der Berliner Mieterverein stellte außerdem fest, dass die Erkundigung nach dem Energieausweis für 15 Prozent der Wohnungsbaugesellschaften ein Absagegrund sei. Ob dies tatsächlich so geäußert wurde oder ob es sich dabei um eine Vermutung seitens des Berliner Mietervereins handelt, geht aus dessen Pressemitteilung nicht hervor. Hinsichtlich der Privatvermieter ergab sich, dass der Energieausweis bei 50 Prozent unbekannt ist und gerade einmal 3,8 Prozent ihn selbst zur Sprache brachten.Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn der Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis gar nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht. Diese wird mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet, so der Berliner Mieterverein.