• Zwangsversteigerungen - Wir beraten Sie zu Immobilien Angeboten!

  • Erfolgreich Bieten – Immobilien Auktionen

  • Bei Zwangsversteigerungen handelt es sich um grundsätzlich öffentliche Auktionen. Wer mitbieten möchte, muss im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Zudem muss für die Teilnahme an der Zwangsversteigerung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden.

  • Erst überlegen - dann bieten

    Ist ein Gebot abgegeben, gilt das vor Gericht als rechtsverbindlich. Es gibt demnach kein Rücktrittsrecht. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld so genau wie möglich über das zu versteigernde Objekt zu informieren. Ebenso unterstützt eine gute Bietstrategie den persönlichen Erfolg bei der Zwangsversteigerung.

  • Tipps zur Vorbereitung

     

    1. Übung macht den Meister
    Besuchen Sie mehrere Versteigerungstermine, um sich einen persönlichen Überblick vom Verfahren und den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dieses erste Sammeln von Erfahrungen hilft Ihnen später dabei, bei der anvisierten Ersteigerung auf Kurs zu bleiben und Ruhe zu bewahren.

    2. Unsicherheiten klären
    Im Kontakt mit einem Rechtsanwalt können Sie vorab wichtige Fragen klären, die mit dem Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerung in Ihrem Fall in Verbindung stehen. Auch Gutachten zum Objekt, das Sie ersteigern möchte, sollten detailliert studiert werden.

    3. Finanz-Check
    Vor dem Besuch auf der Auktion sollte auch die Finanzierung lückenlos geklärt sein. Haben Sie den Zuschlag einmal erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

    4. Nie über das Limit hinaus
    Das individuelle Festlegen eines Höchstgebots sichert Sie ab. Überschreiten Sie diese Grenze keinesfalls.

  • Tipps zum Bieten

     

    1. Geduld gefragt
    Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten. Geben Sie Ihr Gebot daher nicht zu früh ab. Der leitende Rechtspfleger fragt vor Beendigung immer drei Mal, ob weitere Gebote abgegeben werden möchten.

    2. Individuelles Limit
    Ihr Höchstgebot sollten Sie immer einhalten. Zudem empfiehlt es sich einen ungeraden Betrag als Obergrenze zu wählen, auch um sich von Mitbietern abzugrenzen (Beispiel: 209.000 statt 200.000 EUR).

    3. Undurchschaubar bleiben
    Verwenden Sie bei Ihren Geboten ebenfalls krumme Beträge, sind Sie für Mitbieter schwerer zu durchschauen. Auch beim Erhöhen empfiehlt es sich ungerade Schritte zu wählen.

    4. Gebot ist Gebot
    Denken Sie stets daran: Jedes Gebot ist rechtskräftig.

    >> Weitere Tipps zum Versteigerungstermin