| Infos zum Winterdienst - Pflicht zum Räumen und Streuen der Gehwege |
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Auch wenn die schönen Sonnenstrahlen und die milden Temperaturen es bisher nicht vermuten lassen, kann der Winter und damit der Schnee doch schneller kommen, als man es erwartet. Und spätestens wenn man selbst über die Gehwege schlittert, fragt man sich, wer für das Räumen der Gehwege eigentlich verantwortlich ist.
Um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, haben bei öffentlichen Wegen zunächst die Länder, Gemeinden und Städte die Aufgabe, Straßen und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien. In ihren jeweiligen Satzung zur Straßenreinigung – die jeder Bürger einsehen kann (Amtsblatt, Aushänge, Broschüren oder über die Homepage seiner Gemeinde bzw. Stadt) – übertragen sie diese Räumungspflicht jedoch auf die anliegenden Grundstücks- und Hauseigentümer. Als Vermieter legen sie in ihrem Mietverträgen häufig fest, dass die Mieter der Pflicht zum Winterdienst nachkommen müssen. Ihnen selbst verbleibt die Prüfungspflicht, ob die Mieter ihrer Pflicht nachkommen und Eingänge, Zugangswege und Gehwege von Eisglätte und Schnee befreien. Die lokale Straßenreinigungssatzung regelt auch die genauen Details, wie der Winterdienst auszuführen ist. In der Regel müssen die Gehwege von 7 bis 20 Uhr gefahrlos begehbar sein. Im Falle starker Schneefälle bedeutet dies, dass Schneeschaufeln einmal frühmorgens nicht genügt, sondern im Laufe des Tages wiederholt werden muss. Bei andauernden Schneefall wird allerdings auch kein pausenloses Schneeschippen erwartet. Arbeitnehmer, Urlauber und Kranke sind im Übrigen von dieser Pflicht ebenso wenig ausgenommen, wie Mieter in den oberen Etagen – laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln muss notfalls für eine Vertretung gesorgt werden. Wenn das geklärt ist, bleibt die Frage: Wohin mit der weißen Pracht? Den Schnee an die Hauswand zu schippen, verursacht spätestens bei Tauwetter Nässeschäden; ihn auf die Straße aufzutürmen, behindert allerdings den Verkehr. Laut einem Gerichtsurteil genügt es, den Fußweg soweit frei zu räumen, das zwei Personen nebeneinander laufen können, also etwa 120 Zentimeter. Tipps für den Winterdienst:
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