Bekanntmachungsteil

 

Der Rechtspfleger eröffnet den Versteigerungstermin mit dem Bekanntmachungsteil. Er informiert über die wichtigsten Daten der Immobilie und nennt den festgesetzten Verkehrswert. Er verweist zudem auf mögliche Besonderheiten der Immobilie, zu denen beispielsweise Wohnrechte, Denkmalschutzbestimmungen und Baulasten zählen.
Anschließend verkündet er die Versteigerungsbedingungen. Dazu gehören insbesondere, die Gläubigerrechte, die entweder im Grundbuch verbleiben oder mit dem Zuschlag gelöscht werden, weiterhin von der Versteigerung ausgenommene Gegenstände, die sich auf dem Grundstück befinden, sowie die Höhe des „geringsten Gebotes“. Mit diesem Mindestgebot will das Amtsgericht sicherstellen, das die Verfahrenskosten, die Zinsen und natürlich die bleibenden Grundpfandrechte durch die Versteigerung gedeckt werden können.
An den Bekanntmachungsteil schließt sich sodann die Bietstunde an, die mit der Aufforderung zur Abgabe von Geboten eröffnet wird.

 
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