|
Der Versteigerungstermin gliedert sich in drei Abschnitte: den Bekanntmachungsteil, die Bietzeit und die Verhandlung über den Zuschlag. Im Bekanntmachungsteil verliest der Rechtspfleger alles Wissenswerte über die Immobilie. Der wichtigste Teil des Zwangsversteigerungsverfahrens stellt für alle Beteiligten zweifelsohne die Bietzeit dar. Hier entscheidet es sich, was die Zukunft mit sich bringt. In der Zuschlagsverhandlung wird schließlich darüber entschieden, ob der Meistbietende tatsächlich die Immobilie zugesprochen bekommt.
|