| Der Verteilungstermin |
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Nach der Zuschlagsverkündung legt das Gericht innerhalb von 8 Wochen den Verteilungstermin fest und stellt dem neuen Eigentümer eine Zahlungsaufforderung zu. Dieser muss spätestens im Verteilungstermin sein Bargebot plus der darauf erhobenen 4%-Zinsen (vom Zuschlag an bis zum Verteilungstermin) voll bezahlen und den Zahlungsnachweis im Verteilungstermin vorlegen. Es empfiehlt sich, den Betrag spätestens 10 Werktage vor dem anberaumten Verteilungstermin an das Gericht zu überweisen. Kann der Ersteher den Zahlungsnachweis nicht erbringen, gehen die Forderung an die Gläubiger über. Diese können daraufhin einen Antrag auf Wiederversteigerung stellen und ein neues Verfahren eröffnen, welches sich gegen den neuen Eigentümer richtet. Erreicht das neue Verfahren nicht den vorhergehenden Versteigerungsbetrag, kommt er nicht nur für die Differenz auf, sondern übernimmt auch die Verfahrenskosten und haftet für die Verluste der Gläubiger. Die Immobilie ist natürlich auch weg. Haben Sie als neuer Eigentümer den vollen Betrag entrichtet, können die Gläubiger nur noch die bestehenden Rechte Ihnen als neuen Eigentümer gegenüber geltend machen. Alle anderen, deren Rechte gelöscht wurden oder die bei der Auszahlung des Gebots nicht berücksichtigt werden konnten, müssen sich an den alten Eigentümer wenden. |

